Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
1.1 Die Brandner Revalue GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Michael Brandner (nachfolgend „Versteigerer“) verkauft über die Internet-Plattform www.brandner-auktionen.de einzelne oder zusammengefasste Verkaufsgegenstände (nachfolgend „Lose“) in Form von öffentlich zugänglichen Versteigerungen oder Freiverkäufen im Namen und für Rechnung der Auftraggeber an Kaufinteressenten (nachfolgend „Bieter“).
1.2 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen überwiegend die männliche Sprachform verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten jedoch gleichermaßen für alle Geschlechter. Die Verwendung einer bestimmten Sprachform stellt keine Wertung dar und dient ausschließlich der sprachlichen Vereinfachung.
1.3 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten zwischen dem Versteigerer und dem Bieter in Ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Auktionsstarts (Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Auktion und Annahme erster Gebote) gültigen Fassung.
1.4 Abweichende bzw. ergänzende AGB des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
§2 Bieter-Registrierung und Teilnahme an der Versteigerung
2.1 Zur Teilnahme an den Versteigerungen und Freiverkäufen sind grundsätzlich gewerbliche Bieter (juristische Personen) und private Bieter (natürliche Personen), sofern diese volljährig sind, berechtigt.
2.2 Voraussetzung für die Teilnahme an den Versteigerungen und Freiverkäufen ist die Einrichtung eines Nutzerkontos und Freigabe dieses Kontos durch den Versteigerer. Die Einrichtung des Nutzerkontos erfolgt durch den Bieter auf der Internetseite des Versteigerers (www.brandner-auktionen.de) unter vollständiger und wahrheitsgemäßer Angabe aller abgefragten Daten und Zustimmung zur Geltung der vorliegenden AGB. Der Versteigerer behält sich vor, ggf. weitere Dokumente zur Überprüfung der Legitimation bzw. Bonität des Bieters anzufordern (z.B. Bankbestätigung, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, usw.).
2.3 Die Anmeldung wird durch den Versteigerer per E-Mail an den Bieter angenommen und bestätigt.
2.4 Der Bieter stimmt mit Anlegen des Nutzerkontos zu, dass der Versteigerer seine personenbezogenen Daten erheben, speichern und verarbeiten darf. Der Versteigerer verarbeitet personenbezogene Daten des Besitzers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Der Bieter stimmt außerdem zu, dass der Versteigerer ihn in Bezug auf seine Teilnahme an einer Versteigerung telefonisch kontaktiert, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist.
2.5 Sofern sich relevante persönliche Daten des Bieters ändern (z.B. Adresse, Telefonnummer, usw.), ist der Bieter verpflichtet, diese Daten unverzüglich in seinem Nutzerkonto zu ändern.
2.6 Der Versteigerer behält sich vor, Bieter nach eigenem Ermessen von der Teilnahme an Versteigerungen oder Freiverkäufen auszuschließen, insbesondere wenn falsche Kontaktdaten angegeben wurden, Nutzerdaten an unbefugte Dritte weitergegeben wurden, gegen diese AGB oder andere gesetzliche Vorgaben verstoßen wurden, oder sonstige Erkenntnisse vorliegen, die den Bieter als unseriös erscheinen lassen. Gesperrten Bietern ist eine erneute Registrierung untersagt.
§3 Durchführung und Ablauf von Versteigerungen, Zuschlag und Vertragsschluss
3.1 Die Veröffentlichung der Lose einer Versteigerung stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern die Aufforderung an den Bieter, Gebote auf die inserierten Lose abzugeben.
3.2 Produktangaben, wie bildliche Darstellungen, Maße, Baujahre, Fabrikate, technische Spezifikationen, Mengenangaben, usw., stellen keine Beschaffenheitsbestimmung der Lose dar und werden ohne Gewähr veröffentlicht. Insbesondere werden die Lose durch den Versteigerer nicht auf ihre technische Funktionsfähigkeit überprüft.
3.3 Bei den Versteigerungen handelt es sich nach § 474 Abs. 2 Satz 2 BGB und § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB um eine öffentlich zugängliche Versteigerungen mit entsprechendem Ausschluss jeglicher Widerrufs- und Gewährleistungsansprüche.
3.4 Es wird dringend empfohlen, die Lose vor Gebotsabgabe zu den veröffentlichten Besichtigungsterminen (nach Online-Buchung eines Termins), vor Ort zu besichtigen, um sich selbst einen Eindruck von der Beschaffenheit der Lose zu machen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Versteigerer keine Beschaffenheitsgarantie zum Zustand der Lose abgibt.
3.5 Die Verwendung von Software oder anderen Mechanismen (z.B. Sniping-Programme) zur Manipulation des Versteigerungsvorgangs ist ausdrücklich untersagt und wird durch den Versteigerer unter Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen strafrechtlich zur Anzeige gebracht.
3.6 Der Versteigerer bestimmt Startzeitpunkt, Laufzeit und Ende (Zuschlagstermine) einer Versteigerung und behält sich vor, diese auch während einer bereits laufenden Versteigerung anzupassen. Der Versteigerer bestimmt außerdem je Los ein Startgebot und einen Mindestpreis. Das Startgebot bestimmt das Mindestgebot, das ein Bieter auf ein Los abgeben kann. Liegt das Höchstgebot nach Auktionsende unterhalb des Mindestpreises, kommt ein Kaufvertrag nur vorbehaltlich einer schriftlichen Erklärung des Versteigerers zustande. Gibt der Versteigerer innerhalb von drei Werktagen nach Abschluss der Versteigerung keine Annahmeerklärung ab, so liegt kein Zuschlag vor.
3.7 Der Versteigerer behält sich vor, auch in laufenden Versteigerungen, Laufzeiten und Zuschlagstermine anzupassen, oder Lose zusammenzufassen, zurückzuziehen und deren numerische Folge zu ändern.
3.8 Der Bieter gibt mit der Abgabe eines Gebots ein verbindliches und unwiderrufliches Kaufangebot ab, das nur erlischt, wenn während der Versteigerungslaufzeit ein höheres Gebot durch einen anderen Bieter abgegeben wird. Erfolgt innerhalb einer Minute vor Ablauf der Versteigerungslaufzeit ein das bisherige Höchstgebot übersteigendes Gebot, so verlängert sich die Laufzeit um eine weitere Minute. Dieser Vorgang wiederholt sich so lange, bis innerhalb eines Zeitraums von einer Minute vor Ende der Versteigerungslaufzeit kein neues Höchstgebot mehr eingeht.
Für alle Versteigerungen gelten folgende Bietschritte:
| Preisspanne | Bietschritt |
|---|---|
| 0 – 50 € | 1 € |
| 51 – 300 € | 5 € |
| 301 – 500 € | 10 € |
| 501 – 1000 € | 20 € |
| 1.001 – 5000 € | 50 € |
| ab 5.001 € | 100 € |
3.9 Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag durch den Versteigerer zustande. Dieser nimmt nach Beendigung der Versteigerung das Gebot des Höchstbietenden durch eine per E-Mail versandte Bestätigung an, welche dem Zuschlag im Sinne des § 156 S. 1 BGB entspricht und mit Absendung durch den Versteigerer wirksam wird.
3.10 Der Versteigerer behält sich vor, Gebote abzulehnen oder einen Zuschlag zu verweigern. In diesem Fall wird automatisch das nächstniedrigere Gebot zum Höchstgebot. Außerdem behält sich der Versteigerer vor, die gesamte Versteigerung ohne Erteilung eines Zuschlags aus berechtigtem Grund zu schließen.
3.11 Sollte sich nachträglich herausstellen, dass im Rahmen einer Insolvenzverwertung Drittrechte an den Losen bestehen oder erforderliche Zustimmungen (z.B. der Gläubigerversammlung) noch nicht vorliegen, ist der Versteigerer berechtigt, die Herausgabe der Gegenstände zu verweigern, solange noch nicht die tatsächliche Übergabe erfolgt ist.
3.12 Zuschläge auf Lose gelten grundsätzlich ab Standort bzw. Fundament. Der Versteigerer schuldet keine Demontage, Ausbringung, Verladung oder den Transport.
§4 Durchführung und Ablauf Freiverkäufen, Zuschlag und Vertragsschluss
4.1 Für Lose, die im Freiverkauf angeboten werden, kann der Bieter freie Gebote ohne Bindung an vorgegebene Bietschritte abgeben.
4.2 Der Versteigerer kann bei Freiverkäufen Gebote nach eigenem Ermessen annehmen, unter Vorbehalt annehmen oder ablehnen. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, das Höchstgebot anzunehmen.
4.3 Der Bieter ist bis zum Ende der Laufzeit des Freiverkaufs, mindestens jedoch für 21 Kalendertage an sein Gebot gebunden.
4.4 Ein Kaufvertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung und Annahme des Gebots (Zuschlag) durch den Versteigerer per E-Mail zustande.
4.5 Im Übrigen gelten die weiteren Regelungen dieser AGB in Ihrer aktuell gültigen Fassung.
§5 Zahlung und Eigentumsvorbehalt
5.1 Die vom Bieter zu zahlende Gesamtsumme setzt sich zusammen aus der Netto-Summe aller Zuschlags-Positionen (Lose) zuzüglich eines Netto-Aufgelds von 18% auf die Netto-Summe (Auktionsgebühr), zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf die Netto-Summe der Zuschlags-Positionen und das Netto-Aufgeld.
5.2 Nach dem Auktionsende erhält der Bieter eine elektronische Rechnung als Sammelrechnung über alle aus einer Auktion erworbenen Zuschlags-Positionen (Lose). Die Gesamtsumme gilt mit dem Zuschlag als verdient und ist sofort, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen fällig, sowie zahlbar über eine der vom Versteigerer vorgegebenen Zahlungsmethoden, bei einem Zuschlag unter Vorbehalt sofort nach Wegfall des Vorbehalts.
5.3 Die Ware (Lose) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtrechnungssumme im Eigentum des Auftraggebers. Eine Abholung bzw. Übergabe der Ware ist nur nach vollständiger Bezahlung der Gesamtrechnungssumme möglich.
5.4 Rechnungen an Bieter aus der EU können nur nach Vorlage einer prüfbaren und amtlich beglaubigten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) umsatzsteuerfrei ausgestellt werden. Die Umsatzsteuer ist hierbei als Kaution zu hinterlegen. Die hinterlegte Umsatzsteuer wird nach Vorlage der Verbringungsnachweise erstattet. Bieter aus Nicht-EU-Staaten hinterlegen ebenfalls die Umsatzsteuer als Kaution. Diese wird nach Vorlage der Verbringungsnachweise umgehend erstattet. Die Verbringungsnachweise sind spätestens eine Kalenderwoche nach Übergabe der Ware vorzulegen.
5.5 Eine Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten bzw. eine Aufrechnung gegen den Kaufpreis ist nicht zulässig.
5.6 Bei Zahlungsverzug durch den Bieter hat der Versteigerer das Recht, vom Vertag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Im Verzugsfall werden gesetzliche Verzugszinsen erhoben.
§6 Gefahrenübergang, Demontage und Abholung
6.1 Die Haftung und die Gefahr des zufälligen Untergangs und des Verlustes oder der Beschädigung des Kaufgegenstandes geht mit der Übergabe der Kaufsache auf den Käufer über.
6.2 Die Übergabe und Abholung der Ware ist nur mit einem durch den Versteigerer ausgestellten Abholschein möglich. Dieser wird dem Bieter nach Zahlungseingang der Gesamtrechnungssumme zusammen mit einem Buchungslink für die digitale Buchung eines Abholtermins per E-Mail zugesandt.
6.3 Für die fristgerechte Abholung der ersteigerten Lose hat der Bieter über den bereitgesellten Link einen der in den Auktionsbedingungen veröffentlichten und verfügbaren Termin online zu buchen. Die Abholung hat zwingend pünktlich zum gebuchten Termin zu erfolgen. Die Ausgabe der ersteigerten Lose erfolgt nur gegen Vorlage des Abholscheins. Der Bieter hat die Ware auf eigene Kosten und mit eigenen Hilfsmitteln (Werkzeug) zu demontieren, zu verladen und zu transportieren. Gegebenenfalls verfügbare Ladehilfsmittel (z.B. Kräne oder Gabelstapler) werden in den jeweiligen Auktionsbedingungen aufgeführt und unverbindlich ohne Rechtsanspruch vor Ort zur Verfügung gestellt.
6.4 Der Bieter, sowie seine Mitarbeiter, Gehilfen und Beauftragten haben bei der Demontage und Abholung die Einhaltung aller Schutzvorschriften (insbesondere lokale Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften, gesetzliche Vorgaben und Unfallverhütungsvorschriften) zu gewährleisten. Der Versteigerer behält sich vor, bei Nichteinhaltung die Arbeiten ganz oder temporär zu untersagen.
6.5 Bei nicht rechtzeitiger Abholung der ersteigerten Kaufgegenstände hat der Versteigerer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 5 Werktagen das Recht, vom Vertag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Ebenso ist er berechtigt, die versteigerten Kaufgegenstände auf Kosten und Risiko des Käufers zu demontieren und einzulagern, sowie diese anderweitig zu verwerten oder zu entsorgen, insbesondere eine nochmalige Versteigerung anzuberaumen oder einen freihändigen Verkauf vorzunehmen.
§7 Gewährleistungsausschluss und Haftung
7.1 Der Bieter ersteigert alle Lose nach dem Prinzip „gekauft wie gesehen“. Eine Besichtigung der Lose vor Ort zu den veröffentlichten Besichtigungsterminen wird dringend empfohlen.
7.2 Der Verkauf aller Lose erfolgt im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Versteigerung im Sinne des § 312g Absatz 2 Nummer 10 BGB unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
7.3 Der Versteigerer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gleiches gilt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie auf arglistigem Verschweigen beruhen. Soweit der Versteigerer eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie übernommen hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für weitergehende Schäden haftet der Versteigerer jedoch nur, wenn diese vom Schutzzweck der Garantie umfasst sind.
7.4 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.
7.5 Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Versteigerers.
§8 Schlussbestimmungen
8.1 Der Versteigerer behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB zu ergänzen oder zu ändern. Die AGB gelten in Ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Auktionsstarts (Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Auktion und Annahme erster Gebote) gültigen Fassung.
8.2 Abweichende bzw. ergänzende AGB des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Versteigerer ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht.
8.3 Die Vertragssprache ist Deutsch. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Versteigerers.
8.4 Das Rechtsverhältnis zwischen Versteigerer und Bieter unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.